Termin: Dienstag, 10. April 2018
Beginn: 13:00 Uhr
Ende: 17:00 Uhr
Im Jahr 2013 wurde das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) um die psychische Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen erweitert.
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht und Sozialversicherungen bilden die Interessengruppe, die die Umsetzung des Gesetzes vorantreibt. Berufsgenossenschaften und vor allem die Gewerbeaufsicht prüfen das Vorliegen einer Gefährdungsbeurteilung und verlangen eine aussagekräftige Dokumentation. Selbst für Kleinbetriebe gilt keine Ausnahmeregelung– auch sie müssen ihr Vorgehen zum Thema dokumentieren.
Dabei geht es nicht darum, den psychischen Zustand der Mitarbeiter zu erheben, sondern die Belastungen, die von der Tätigkeit bzw. dem Arbeitsplatz ausgehen können. Da der Gesetzgeber nur festgelegt hat, dass die Beurteilung durchgeführt werden muss, aber nicht wie dies zu geschehen hat, besteht bei vielen Unternehmen große Unsicherheit.
Das Seminar schafft Klarheit darüber, warum und wie Unternehmen vom Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung profitieren.
Veranstaltungsort:
Industriehaus, Friedrich-Ebert-Straße 11 - 13
67433 Neustadt (Weinstr.)
Veranstalter:
INDUSTRIEHAUS Industrie-Beratungsgesellschaft mbH
Referent/Trainer:
Dr. Annelie Weiske
DR. WEISKE Strategie und Personal
Seminargebühr:
120,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.)
Anmeldung:
bis zum 27. März 2018
Seminaranmeldung
Seminarinhalte:
- Welche Rechtspflichten des Arbeitgebers bestehen im Arbeitsschutz
- Rechtspflichten des Unternehmers, der Führungskräfte und der Beschäftigten
- Welche Haftungsrisiken bestehen und wie lassen sich diese vermeiden
- Unter welchen Gesichtspunkten sind die Arbeitsbedingungen zu beurteilen
- Welche Normen und Regelwerke stehen damit in Zusammenhang
- QM und die Gefährdungsbeurteilung, speziell nach der DIN EN ISO 9001:2015
- Wer sind die Akteure, wer verantwortet die Durchführung
- Was gehört alles zur Umsetzung
- Welche Werkzeuge gibt es, welche Vor- und Nachteile haben sie
- Worauf ist bei der Erhebung zu achten
- Wie sind die Ergebnisse zu behandeln und wie geht es danach weiter