03/14/2024

Ab dem 1. April 2024 fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA)  Berufsorientierungspraktika. Zielgruppe sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, noch nicht ausreichend beruflich orientiert sind und sich bei der BA als ausbildungssuchend gemeldet haben. Sie können während einer Dauer von mind. 1 bis max. 6 Wochen einen oder mehrere Betriebe erkunden. Wenn das Praktikum nach Ende der Schulzeit im Sommer erfolgt und es für beide Seiten „passt“, können die jungen Menschen im Herbst als Auszubildende eingestellt werden. Weitere zentrale Informationen zu diesem Instrument finden Sie anbei in einem BDA-Onepager (Anlage 1) sowie einem Onepager der BA (Anlage 2). 

Ab dem 1. April 2024 startet ebenfalls der neue Mobilitätszuschuss der BA. Er fördert junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildung in einer anderen Region verlassen. Zum selben Stichtag wird auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) angepasst. Die Mindestlaufzeit beträgt dann vier statt sechs Monate. Anbei finden Sie einen Flyer der BA zum Mobilitätszuschuss (Anlage 3) sowie zur angepassten EQ (Anlage 4).

Diese und weitere Informationen wie z.B. Flyer und Onepager zum neuen Berufsorientierungsprogramm, die sich an Jugendliche und Lehrkräfte richten, werden ab dem 1. April 2024 auf der Internetseite der BA eingestellt.

Anlagen

Dokumenttitel Typ Größe
Anlage 1.pdf

117,9 KB
Anlage 2.pdf

66 KB
Anlage 3.pdf

235,2 KB
Anlage 4.pdf

528,3 KB
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