03/28/2024

Der Aktionsplan adressiert fünf Politikfelder entlang derer Maßnahmen angekündigt werden:

1. Aktivierung von unterrepräsentierten Personen auf dem Arbeitsmarkt

Die Kommission will u. a.: 

  • Projekte zur Beseitigung der Langzeitarbeitslosigkeit durch den ESF+ finanzieren, 
  • Projekte zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund durch den AMIF finanzieren, 
  • die Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Menschen erhöhen und dafür Rentenreformen auf ihre Auswirkungen evaluieren.

Die Mitgliedstaaten sollen u. a.:

  • eine bessere Koordinierung zwischen den Ministerien und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen sicherstellen, 
  • Steuerreformen sowie Reformen der Sozialleistungen vorantreiben.

Die Sozialpartner sollen u. a.: 

  • inklusive Arbeitsplätze sicherstellen,
  • Tarifverhandlungen fördern – insbesondere mit Blick auf die erhöhte Beschäftigung von älteren Menschen,
  • Unternehmertum fördern.

2. Fähigkeiten, Aus- und Weiterbildung:

Die Kommission will u. a.:

  • neue sektorale und regionale Skills-Partnerschaften unter dem „Pact for Skills“ fördern, 
  • gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern im Jahr 2025 eine neue Erklärung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung annehmen.

Die Mitgliedstaaten sollen u. a.:

  • Skills-Akademien und Skills-Partnerschaften durch ausreichend Finanzierung unterstützen, 
  • maßgeschneiderte nationale Bildungsstrategien voranbringen, 
  • Ausbildungslehrpläne anpassen, um Arbeitsmarktbedürfnisse besser zu treffen.

Die Sozialpartner sollen u. a.:

  • Maßnahmen entwickeln, um Weiterbildung und Umschulung im Kontext des sozialen Dialogs zu fördern, 
  • Lehrpläne in der beruflichen Aus- und Weiterbildung aktualisieren, 
  • eine gemeinsame Erklärung verabschieden, um den Fachkräftemangel zu adressieren.

3. Arbeitsbedingungen

Die Kommission will u. a.:

  • einen überarbeiteten EU-Qualitätsrahmen für Praktika vorlegen, 
  • den Konsultationsprozess zu einer „Telework/Right-to-Disconnect“-Initiative einleiten, 
  • die Notwendigkeit prüfen, KI in der Arbeitswelt zu regulieren, 
  • eine mögliche EU-Initiative zu psychosozialen Risiken prüfen.

Die Mitgliedstaaten sollen u. a.:

  • geltendes Recht umsetzen, 
  • Arbeitsrecht wirksam durchsetzen.

Die Sozialpartner sollen u. a.:

  • schlechte Arbeitsbedingungen durch Kollektivverhandlungen adressieren, 
  • Arbeitsbedingungen in bestimmten Sektoren verbessern.

4. Mobilität innerhalb der EU

Die Kommission will u. a.:

  • die zügige Einigung auf ein gemeinsames elektronisches Format für Erklärungen über die Entsendung von Arbeitnehmern (e-Declaration) und dessen umfassende Umsetzung sowie ein entsprechendes mehrsprachiges Online-Portal für Entsendeerklärungen fördern, 
  • die ELA ermutigen, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern an einem Instrument zu arbeiten, das die Berechnung des Arbeitsentgelts von entsandten Arbeitnehmern erleichtert, 
  • die Empfehlungen für die Mitgliedstaaten zur Reform des Zugangs zu reglementierten Berufen aktualisieren, 
  • prüfen, ob eine umfassende Reform des EU-Systems zur Anerkennung von Qualifikationen und zur Validierung von Fähigkeiten möglich ist.

Die Mitgliedstaaten sollen u. a.:

  • gemeinsame Inspektionen mit der ELA verstärken, 
  • bis Ende Dezember 2024 die Umsetzung von EESSI abschließen und sich an den ESSPASS-Pilotprojekten umfangreich beteiligen, 
  • die e-Declaration bei Entsendungen nutzen, 
  • weitere Schritte zur Verwirklichung der automatischen gegenseitigen Anerkennung in der akademischen Bildung gehen.

Die Sozialpartner sollen u. a.:

  • gemeinsam mit der Kommission und den Mitgliedstaaten eine Reihe von vorrangigen reglementierten Berufen ermitteln, in denen der Mangel am größten ist, um die Mobilität der Arbeitnehmer in diesen Berufen zu fördern, 
  • die Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von Fachkräften unterstützen, wie z. B. Wettbewerbsverbotsklauseln in Arbeitsverträgen.

5. Talente von außerhalb der EU

Die Kommission will u. a.:

  • einen EU-Talentpool einrichten, 
  • Talentpartnerschaften mit Drittstaaten vorantreiben.

Die Mitgliedstaaten sollen u. a.:

  • an den EU-Talentpartnerschaften mitwirken, 
  • eine Willkommenskultur aufbauen, 
  • die neue EU-Blue-Card vollständig umsetzen und nutzen.

Die Sozialpartner sollen u. a.:

  • als Experten am EU-Talentpool mitwirken, 
  • sicherstellen, dass ausländische Arbeitskräfte faire und menschenwürdige Beschäftigungsbedingungen garantiert werden.

Nächste Schritte: Bei der Mitteilung handelt sich um ein nicht-legislatives Instrument. Sie muss weder vom Rat noch EP angenommen werden. Die Kommission will den Fortschritt des Aktionsplans im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen.

Bewertung: Der Aktionsplan adressiert richtigerweise, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen benötigt, um den Fach- und Arbeitskräftemangel zu bekämpfen. Neben der Erwerbsmigration denkt die Kommission auch die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU mit: Hier braucht es einen konkreten und ambitionierten Zeitplan. Die Digitalisierungsbemühungen im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit müssen endlich bestehende Hürden im Binnenmarkt abbauen. Insgesamt gibt der Aktionsplan eine umfangreiche Übersicht über die unterschiedlichen Politikbereiche, die mit dem Fachkräftemangel in Verbindung stehen. Die Mitteilung erschöpft sich jedoch nahezu ausschließlich in einer Aufzählung bestehender oder bereits angekündigter Initiativen. Neue Ideen fehlen leider gänzlich.

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