Die Lösungsquote bei den dualen Ausbildungsverträgen ist bundesweit im Jahr 2022 auf 29,5 Prozent gestiegen, was einem neuen Höchststand entspricht (2019: 26,9 Prozent). Die Lösungsquote gibt an, wie viele der begonnenen Verträge vorzeitig gelöst wurden, und ist keine Abbruchquote, denn viele Auszubildende schließen nach einer Vertragslösung erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab. Auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.) berechnet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) jährlich die Vertragslösungsquote. Das BIBB diskutiert in ersten Analysen mögliche Ursachen für den Anstieg der Lösungsquote und beschreibt Maßnahmen, die vor und während der Ausbildung helfen, das Vertragslösungsrisiko zu senken.
Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 155.325 duale Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Gut ein Drittel dieser Vertragslösungen erfolgte in der Probezeit, ein weiteres Drittel danach, aber noch im ersten Ausbildungsjahr. Weitere knapp 23 Prozent erfolgten im zweiten Ausbildungsjahr. Spätere Vertragslösungen kommen eher seltener vor.
Erste Analysen zeigen: Je günstiger die Ausbildungsmarktlage aus Sicht der Jugendlichen, umso höher fällt die Lösungsquote aus. Es liegt daher die Annahme nahe, dass Auszubildende bei auftretenden Problemen im Ausbildungsverhältnis eher ihre Ausbildungsentscheidung revidieren und einen Wechsel vornehmen, wenn sie aufgrund der für sie aktuell günstigen Marktlage relativ einfach einen alternativen Ausbildungsplatz finden können. Aufgrund des momentanen Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern sind möglicherweise Betriebe auch eher bereit, sich zu öffnen und Auszubildende einzustellen, die sie für weniger geeignet halten. Dies könnte in der Folge häufiger zu Problemen im Ausbildungsverlauf und einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses führen.
Die Ursachen für vorzeitige Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung sind vielfältig und können sich im Einzelfall deutlich unterscheiden. Sie können im Bereich revidierter Berufswahlentscheidungen oder in den Anforderungen und der Attraktivität des Berufs liegen, im Ausbildungsverhalten von Auszubildenden oder Ausbilderinnen und Ausbildern, wie auch in Konflikten zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden. Neben der Ausbildungsmarktlage können zudem weitere Rahmenbedingungen wie z.B. die betrieblichen Ausbildungsbedingungen das Vertragslösungsgeschehen beeinflussen.
Um vorzeitige Vertragslösungen zu verhindern, sind Unterstützungsangebote für Jugendliche wichtig. Sowohl bei der beruflichen Orientierung als auch nach Ausbildungsaufnahme können die Jugendberufsagenturen vor Ort die jungen Erwachsenen beraten oder bei Bedarf Unterstützung zur Begleitung des Ausbildungsverhältnisses organisieren. Auch die Ausbildungsberatung der Kammern unterstützt bei Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis. Bei Problemen können Unternehmen zudem ihre Möglichkeiten nutzen, sich zu einem attraktiveren Ausbildungsort weiter zu entwickeln. So könnten sie zum Beispiel versuchen, ihre Ausbildungsqualität zu erhöhen. Nach Ausbildungsbeginn ist es wichtig, die betriebliche und berufliche Sozialisation im Betrieb zu stärken und bei Herausforderungen Hilfe von außen hinzuzuziehen. Auch die Möglichkeiten der Ausbildung im Verbund mehrerer Betriebe oder auch - bei Bedarf - die Ausbildung in Teilzeit können bedacht werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Informationspapier zu den aktuellen statistischen Befunden sowie mit einem Überblick über Angebote und Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise zur Reduktion vorzeitiger Vertragslösungen: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_informationsbeitrag_vertragsloesungen-befunde-massnahmen-ueberblick.pdf