Konflikte aus dem Betrieb fernhalten
Die betriebliche Personalarbeit erleichtern und Konflikte nach Möglichkeit vermeiden: Diesem Ziel dient die Beratung durch die Rechtsabteilung auf den Gebieten des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts.
Zu den Service-Leistungen der IVN-Verbände gehört die Betreuung der Mitgliedsfirmen auf allen Gebieten der betrieblichen Personalpolitik. Lohngestaltung, Leistungsbeurteilung, Eingruppierung, Anwendung von Tarifverträgen sowie Fragen der Arbeitszeitgestaltung und die Ausarbeitung von Schichtplänen sind Beispiele dafür.
Die Beratung erstreckt sich auch auf Spezialgebiete wie z. B. Sozialversicherungsrecht, Datenschutz und betriebliche Altersversorgung, Sozialpläne und Interessenausgleich. Bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und Ausgliederung von Betriebsteilen sind die IVN langjährige, erfahrene und kompetente Partner der Unternehmen.
Ein besonderer Leistungsschwerpunkt der IVN: die kostenlose juristische Vertretung aller Mitglieder vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in entsprechenden Verfahren. Unsere Verbandsjuristen kennen die Handelnden "vor Ort" und beraten auch in schwierigen Situationen engagiert und kompetent.
Im Sozialrecht vertreten wir die Mitgliedsfirmen gegenüber allen Trägern der Sozialversicherung, d. h. den Arbeitsämtern, Krankenkassen und Rentenversicherungen und den Berufsgenossenschaften. Gleichzeitig benennen wir die Arbeitgebervertreter in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung.