IVN
Unter dem Dach der Industrieverbände Neustadt an der Weinstraße (IVN) arbeitet eine leistungsstarke Gemeinschaft von 27 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden mit unterschiedlichen regionalen Einzugsbereichen. Die IVN betreuen rund 1.050 Mitgliedsfirmen mit weit über 100.000 Beschäftigten. ...
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Aktuelle Themen
16.05.2024
Fachkräftemangel: Wirtschaft verliert 49 Milliarden Euro
Werkstätten ohne Mechaniker, Baustellen ohne Elektriker und Altenheime ohne Pfleger: In der ganzen Republik fehlen Fachkräfte. Der deutschen Wirtschaft geht dadurch viel Geld verloren. Ohne Fachkräftemangel könnten die Unternehmen in diesem Jahr bei Vollauslastung 49 Milliarden Euro mehr erwirtschaften, wie eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt.
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16.05.2024
BAG: Kein Übergang der Organstellung bei Betriebsübergang; Kündigungsschutz eines GmbH-Geschäftsführers
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber die Organstellung auf den Erwerber übergeht, wenn der rechtlichen Beziehung zwischen Organ und Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt. Details zu dieser Entscheidung finden Sie in unserem Newsletter.
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08.05.2024
Start des Sommers der Berufsausbildung - Möglichkeiten der Beteiligung
Der 'Sommer der Berufsausbildung' ist gestartet. Diese Initiative der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde bereits in den letzten drei Jahren erfolgreich durchgeführt und findet nun erneut statt.
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02.05.2024
Weiterbildung: FAQ zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter, Qualifizierungsgeld und Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit
Zu den neuen Regelungen stellen sich rechtliche und praktische Fragen, die dieses FAQ-Pa-pier versucht zu beantworten. Das FAQ-Papier wird bei Bedarf aktualisiert. Zur Umsetzung der Regelungen durch die Arbeitsagenturen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) fachliche Weisungen veröffentlicht. Es gilt dabei jedoch immer den jeweiligen Einzelfall genau zu be-trachten und rechtlich zu würdigen. Das vorliegende FAQ-Papier kann daher eine rechtliche Beratung durch Ihren Arbeitgeberverband im Einzelfall nicht ersetzen
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