19.03.2026
Honorarlehrkräfte: Verlängerung der Übergangsregelung
Der Bundestag hat in 2./3. Lesung die Verlängerung der Übergangsregelung zur Versicherungspflicht von Lehrkräften (§ 127 SGB IV) verabschiedet. Trägergesetz für den Änderungsantrag zur Verlängerung der Übergangsregelung war das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.
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