08/06/2026

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG)

Die Bundesregierung plant ein neues KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Damit setzt sie ein zentrales bildungspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Die bisherigen Bundesmittel laufen in diesem Jahr aus.

Die wichtigsten Inhalte im Überblick: 

  • Verbindliche Sprachfeststellung und Förderung: Das Gesetz macht die bundesweite Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands aller Kinder im fünften Lebensjahr verpflichtend, auch für Kinder ohne Kita-Besuch. Kitas erhalten dafür personelle Ressourcen. Zusätzlich sollen weitere Basiskompetenzen wie Motorik und mathematisches Grundverständnis erfasst werden.
  • Zusätzliche Ressourcen für Kitas in benachteiligten Lagen: Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen (z.B. Migrationshintergrund, finanzielle Bedürftigkeit) erhalten zusätzliche Unterstützung. Dies soll mindestens 10 % der Kitas in jedem Bundesland betreffen und orientiert sich am Startchancen-Programm für Schulen.
  • Verbesserter Übergang zur Grundschule: Die Weitergabe der erhobenen Entwicklungs- und Förderdaten von der Kita an die Grundschule wird erleichtert, um eine kontinuierliche Förderung zu ermöglichen. Zudem sollen soziale Lage und Förderbedarf der Kinder in amtlichen Statistiken erfasst werden, um langfristige Beobachtungen zu ermöglichen.
  • Verantwortung der Länder: Das Gesetz sichert Bundeszuschüsse über Umsatzsteuerpunkte bis 2034, allerdings in abnehmender Höhe. Die Länder sind für die konkrete Umsetzung der Verfahren, Maßnahmen und Vorgaben sowie für die Förderung von Kindern ohne Kita-Platz verantwortlich.

Bewertung:

Der Referentenentwurf setzt die richtigen Schwerpunkte für die frühkindliche Bildung. Mit der flächendeckenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstandes aller Kinder im fünften Lebensjahr und bei Bedarf anschließender Förderung sowie mit zusätzlichen Ressourcen für Kinder mit ungünstigen Startbedingungen reagiert der Bundesgesetzgeber auf die größten Handlungsbedarfe im Bildungssystem: Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit. Beide Ziele müssen früh grundgelegt werden – die Jahre vor der Schule sind entscheidend für den späteren Schulerfolg. Dazu trägt auch der verbesserte Übergang von der Kita in die Grundschule bei, der die kontinuierliche Förderung sicherstellt.  

Auch wenn die Bundeszuschüsse – über Umsatzsteueranteile – degressiv gestaltet werden, schafft der längere Zeitraum bis 2034 Planbarkeit. Die Länder erhalten ausreichend Vorlauf für die Umsetzung der Maßnahmen. Zugleich bleibt aber eine dauerhafte verlässliche Finanzierung der Kitas erforderlich, damit die angestrebten Qualitätsverbesserungen nachhaltig umgesetzt werden können. Entscheidend wird es zudem sein, genügend Fachkräfte für die vorgesehenen Aufgaben zu gewinnen. 

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