10/24/2024

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Oktober 2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ in geänderter Fassung angenommen. Damit wird die bisherige Gesetzgebung zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege fortgesetzt und positiv weiterentwickelt. Die Handlungsschwerpunkte sind nun stärker fokussiert u.a. auf die Sprachförderung. Der Einsatz der Bundesmittel für eine pauschale Beitragsfreiheit wird nicht mehr möglich sein. Der Bund verzichtet 2025 und 2026 auf Umsatzsteueranteile von jeweils knapp 2 Mrd. €.

Das Gesetz geht in die richtige Richtung, denn die Maßnahmen konzentrieren sich nun deutlicher auf die Qualitätsverbesserung. Durch das Ausfallen des Schwerpunkts Beitragsfreiheit profitieren die Kinder direkt von einer besseren Qualität. Der Bund nimmt seine Mitverantwortung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland wahr, diese muss aber auch langfristig - über 2026 hinaus – und verlässlicher als bisher gesichert werden. Eine flächendeckende und hochwertige Infrastruktur im Kita-Bereich ist Basis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben einer intensiven Sprachförderung wäre dabei auch die MINT-Förderung in der Kita wünschenswert.

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