03/19/2026
Wesentlicher Inhalt
Die Übergangsregelung zum Aufschub der Versicherungspflicht von Lehrkräften wird um ein Jahr verlängert:
- Sollte im Fall einer Prüfung durch einen Versicherungsträger eine Versicherungspflicht der Lehrkraft festgestellt werden, gilt die Versicherungspflicht erst ab dem 1. Januar 2028 statt wie bisher ab dem 1. Januar 2027.
- Voraussetzung dafür ist wie bisher die sog. doppelte Zustimmungsregelung: Die Vertragsparteien müssen bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sein und die betroffene Lehrkraft muss dem Aufschub des Eintritts der Versicherungspflicht zustimmen.
Bewertung
Da die Bildungsträger Planungssicherheit für das kommende Jahr benötigen und nach wie vor keine Eckpunkte und kein Zeitplan des Arbeitsministeriums für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform des Statusfeststellungsverfahrens vorliegen, unterstützt die BDA grundsätzlich die zeitlich begrenzte Verlängerung der Übergangsregelung. Die rechtlichen Risiken bei der Beauftragung Selbstständiger sind jedoch nach wie vor nicht nur ein Problem des Bildungssektors. Dieses Problem muss für alle Berufsgruppen auf der Grundlage allgemeiner Regelungen gelöst werden. Eine längerfristige reine "Lex Honorardozenten" wäre abzulehnen. Daher muss das Arbeitsministerium schnellstmöglich Vorschläge für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform vorlegen, mit der eine langfristig tragfähige Lösung für alle Berufsgruppen getroffen wird.