04/02/2026
Wesentlicher Inhalt
Nachfolgend die Kommissionsvorschläge für die arbeitgeberrelevanten Schlüsselprinzipien 3-6:
Prinzip 3 – Gleiches Entgelt und wirtschaftliches Empowerment
- Toolkit zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und -klassifizierung in Zusammenarbeit mit EIGE und flankierende Unterstützung der Sozialpartner bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2026)
- Bericht über die Richtlinie 2004/113/EG über den Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (2029); Stresstest der Richtlinie 2010/41/EU über selbstständige Erwerbstätigkeit (2028)
- Erfassung und Austausch bewährter Verfahren zur Verringerung des Gender Pension Gap sowie Prüfung struktureller Ursachen (2026–2030)
Prinzip 4 – Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Pflege
- Bewertung der Wirksamkeit der Women-on-Boards-Richtlinie (2029)
- Prüfung von Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Rahmen jeweils des Quality Jobs Act (2026) und des kommenden EU‑Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2028)
- Aktionsplan für Frauen in Forschung, Innovation und Start‑ups (2026)
- Aufforderung an das Europäische Normungssystem, geschlechterrelevante Faktoren systematisch zu berücksichtigen (2026–2030)
Prinzip 5 – Gleiche Beschäftigungschancen und angemessene Arbeitsbedingungen
- Bewertung der Wirksamkeit der Women-on-Boards-Richtlinie (2029)
- Prüfung von Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Rahmen jeweils des Quality Jobs Act (2026) und des kommenden EU‑Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2028)
- Aktionsplan für Frauen in Forschung, Innovation und Start‑ups (2026)
Prinzip 6 – Hochwertige und integrative Bildung
- Bildungspaket zur Förderung von Mädchen in MINT‑Fächern (2026)
- Förderung des „Boys in HEAL“‑Ansatzes (Health, Education, Administration and Literacy) (2026–2030); Handbuch zur Verringerung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten in Studienwahl und Bildungsergebnissen (2028)
- Unterstützung bei der Entwicklung von Unterrichts‑ und Präventionsmaterialien für Schulen und Lehrkräfte zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen
Nächste Schritte
Die Kommission versteht die Strategie als „erneute Aufforderung an alle Verbündeten, gemeinsam für die Gleichstellung der Geschlechter einzutreten“. Die Strategie enthält keine unmittelbaren Gesetzesentwürfe, sondern ruft das Europäische Parlament, den Rat, die Mitgliedstaaten und die anderen einschlägigen Akteure auf, die Ziele des Fahrplans für Frauenrechte zu unterstützen. Wir werden die angekündigten Berichte und Initiativen – insbesondere im Bereich Arbeitsschutz und Lohntransparenz – eng begleiten und Sie über weitere Entwicklungen informieren.
Bewertung
Wettbewerbsfähige Gleichstellungsmaßnahmen müssen die Erwerbsbeteiligung von Frauen stärken, um das Fachkräftepotenzial voll auszuschöpfen und geschlechtsspezifische Lohn‑ und Rentenunterschiede nachhaltig zu verringern. Die angekündigten Evaluationsberichte der Kommission sollten konsequent genutzt werden, um Regeln zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Statt neuer Vorgaben und EU‑Leitfäden braucht es einen sofortigen Stopp der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, um sie praxistauglich zu überarbeiten und Betriebe von unnötiger Bürokratie zu befreien. Das Festhalten an der Umsetzung ignoriert die betriebliche Realität. Geplante Vorgaben zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – etwa im Rahmen eines möglichen „Quality Jobs Act“ – riskieren Doppelstrukturen: Bewährte betriebliche Schutzmechanismen dürfen nicht durch EU‑Regulierungen verkompliziert werden. Fortschritte sollten auf nationalen Maßnahmen basieren, die lokale Bedürfnisse und gewachsene Systeme berücksichtigen; starre EU‑Einheitslösungen wären hier kontraproduktiv. Wirksame Gleichstellung entsteht durch mehr Frauen in MINT‑Berufen, einen Ausbau der Kinderbetreuung, flexible Arbeitsmodelle und eine klischeefreie Berufswahl. Diese Ansätze fördern Chancen fairer als zusätzliche Berichts‑ und Dokumentationspflichten.