05/21/2026

Wesentliche Änderungen

Der Rat hat den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission in folgenden Punkten wesentlich geändert: 

  • Stärkung der individuellen Lernmobilität in allen Bildungssektoren als klares Kernziel von Erasmus+
  • Verbesserung der Governance durch Einrichtung eines Programmausschusses (Art. 22a) sowie stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung und Verabschiedung der jährlichen Arbeitsprogramme
  • Flexibilität für Mitgliedstaaten durch die Möglichkeit, mehr als eine Nationale Agentur für die Umsetzung des Programmes zu benennen (Art. 18 Abs. 2).

Bewertung

Unter den Änderungsvorschlägen des Rats an der Erasmus+-Verordnung ist die stärkere Ausrichtung auf die individuelle Lernmobilität sowie der größere Einfluss der Mitgliedstaaten auf die Arbeitsprogramme besonders positiv. Lernaufenthalte im Ausland stärken auch in der beruflichen Bildung interkulturelle Kompetenzen und bereiten junge Menschen auf internationale Arbeitsmärkte vor. Damit Erasmus+ seine maximale Wirkung entfaltet, muss dieses wichtige Programmziel auch budgetär abgesichert werden: In den Verhandlungen der Ad-hoc-Gruppe „Mehrjähriger Finanzrahmen“ muss noch eine prozentuale Mittelverteilung auf die einzelnen Programmbereiche erfolgen. Darüber hinaus ist, wie im Bildungsausschuss des Rats vorgeschlagen, eine Obergrenze von 20 % für direkt von der Europäischen Kommission verwalteten Mittel sinnvoll. So erhalten national verwaltete Projekte Vorrang und finanzielle Priorität.

Nächste Schritte

Als nächstes muss auch das Europäische Parlament sein Mandat festlegen. Berichterstatter Bogdan Andrzej Zdrojewski (EVP) wird seinen Berichtsentwurf voraussichtlich Anfang Juni im federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung vorstellen. Danach können die Trilogverhandlungen beginnen.

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