05/29/2026

Hintergrund:

  • Der sächsische Antrag zielt darauf ab, die Zahl der aktuell 328 Ausbildungsberufe zu verringern und stärker zu bündeln. Sachsen erhofft sich dadurch, die Berufsschulen zu entlasten.
  • Wirtschaftsseitig sehen wir das kritisch. Über die Anzahl der Ausbildungsberufe muss immer die betriebliche Praxis entscheiden – nicht der Staat. Die Ordnung der Berufe gehört zu den Kernaufgaben der Sozialpartner.
  • Probleme bei der Beschulung – etwa Lehrkräftemangel oder fehlende Standorte – lassen sich nicht lösen, indem man Berufe beliebig zusammenfasst. Entscheidend ist allein, ob gemeinsamer Unterricht fachlich und didaktisch Sinn ergibt. Notlagen dürfen nicht den Maßstab setzen. Deshalb prüfen die Sozialpartner in jedem Neuordnungsverfahren gemeinsam mit der KMK, ob gemeinsame Beschulung sinnvoll ist.
  • Mehrere Landesvereinigungen und Branchenverbände haben sich im Nachgang zu unserem Rundschreiben an ihre Landesvereinigungen gewendet. Die Rückmeldungen machen deutlich, dass viele Bundesländer Sachsen in seiner Zielstellung unterstützen. Dennoch wurde der Antrag vertagt, um die Sozialpartner einzubeziehen. Unsere Botschaft, keine Entscheidung ohne die Praxis zu treffen, scheint angekommen zu sein. 

Wie geht es weiter?

Der Kulturausschuss des Bundesrates will den Antrag nach der Sommerpause erneut aufrufen und strebt dafür die Sitzung am 7. September 2026 an. Bis dahin sollen über die Gremien der Bildungsministerkonferenz die Sozialpartner einbezogen werden.

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